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Andreas Woost ext. Datenschutzbeauftragter

Aufgaben

Die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten:

Nach § 4g Abs. 1 BDSG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BDSG hat der Datenschutzbeauftragte die Aufgabe, in seinem Verantwortungsbereich hinzuwirken auf den Schutz des Einzelnen vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts beim Umgang mit seinen Daten.Stift-auf-Ausarbeitung

Herr Woost tut dies, indem er versucht, in seinem Verantwortungsbereich eine möglichst weitgehende Beachtung und Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz zu erreichen.
Eine solche Aufgabe umfasst eine umfangreiche Beratungstätigkeit für die verschiedenen Einrichtungen des Hauses in allen Fragen des Datenschutzes sowohl in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht. Dazu gehört aber auch die Entwicklung von Konzepten, wenn zur Problemlösung keine fertigen Rezepte angewendet werden können. Hinzu kommt die Erledigung eines von der Gesetzgebung vorgeschriebenen recht aufwändigen Papierkriegs, der die Vorgehensweise bei der personenbezogenen Datenverarbeitung transparent und nachvollziehbar machen soll.
Als besondere Aufgaben des Datenschutzbeauftragten hebt das Bundesdatenschutzgesetz dann zum einen noch die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme hervor - soweit sie sich auf den Umgang mit personenbezogenen Daten beziehen -, zum anderen die mit solcher Datenverarbeitung beschäftigten Personen mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen und ihnen ein Bewusstsein für die Erfordernisse des Datenschutzes zu vermitteln.

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